Winters Stick Studio
Maschinenstickerei

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Winters-Stick-Studio in Burkardroth

Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter der Vorraussetzung der Satz 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht gegeben.

Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es sich um      Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von      Vertragsanträgen seitens des Kunden. Solange wir dem Kunden keinen      Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden nicht      angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
  2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten      als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die      Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall      von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der      Aufwertung der Ware dienen.

Preise und Zahlungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich rein netto zzgl.      gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrückllich schriftlich eine      andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Versand erfolgt nach unserer      freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Ggf. anfallende      Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des      Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf      Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht-und kostenfreie Versendung      erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch      uns.
  2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonto,      Rabatte edc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
  3. Sonserpreisvereinbarungen können jeder Zeit ohne Angabe von      Gründen gekündigt werden.
  4. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins tritt Verzug      ohne Mahnung ein. Zahlungsverzug erlaubt uns, Abfälligkeit der Rechnung,      Verzugszinsen in Höhe der Bankdebitzinsen zu fordern.
  5. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel      an einer Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere      bei Wechsel-und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus      anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich      der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu      verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder      Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder      Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In      jedem Fall werden unsere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort      fällig.
  6. Für jede erforderliche Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von 5,00      berechnet. Mündliche, Fernmündliche /-schriftliche.

Bestellungen

  1. Um Fehler bei mündlichen / fernmündlichen Bestellungen zu      Vermeiden, werden ausschlißlich schriftliche Bestellungen angenommen.
  2. Schriftliche Bestellungen, dazu gehören auch Bestellungen via      e-mail, Internet, Fax etc. sind grundsätzlich möglich und werden wie folgt      berechnet: 50% der Rechnungskosten als Vorkasse-die verbleibenden 50% des      Rechnungsbetrages bei Lieferung. Wir behalten uns vor den Restbetrag auf      Rechnung oder per Nachnahme auszuweisen.
  3. Bestellungen aus dem Ausland können nur gegen 100% Vorkasse      bearbeitet werden.
  4. Vor Überweisung der Vorkasse ist die Übermittlung unserer Rechnung      bzw. Auftragsbestätigung abzuwarten.
  5. Der an uns getätigte Auftrag wird erst dann in Berarbeitung gehen,      wenn der Vorkassenbetrag bei uns gutgeschrieben wurde und uns die      Auftragsbestätigung unterzeichnet vom Auftraggeber, vorliegt.

Lieferung

  1. Bei einer nicht von uns zu vertretenden Nichtbelieferung durch      einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außsergewöhnlicher      und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser      und ähnlicher Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschienen;      Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie,      Tronsportmöglichkeiten; behördlicher Eingriffe (auch wenn sie bei unseren      Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen      Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden,      die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
  3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder die Leistung      unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.      
  4. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine      angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen. Nach Fruchtlosem      Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
  5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher      Vertraspflichten des Kunden voraus.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem      Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Kunden über, wenn wir      wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die      im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der      Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten      Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei      Zahlungen mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks      über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt.
  2. Vor der entgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder      Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines      ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs      von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung      gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,      stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel      an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht      berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in solch einem Fall die      Rechte aus §455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des      Kunden gegenüber dem Warenempfänher zu verlangen, diese vom Übergang der      Foderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen      die Warenempfänger einzuziehen.
  4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem      Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und      Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus der Versicherung werden an      uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

Reproduktionsrecht

  1. Wir setzen allen eingesandten Vorlagen voraus, dass der Besteller das Reproduktionsrecht besitzt. Bei unrechtmäßiger Verwendung haftet der      Auftraggeber für etwa Schäden und Kosten. Alle rechtlichen Folgen der Nachbildung trägt der Auftraggeber.
  2. Das Urheberrecht der von uns geschaffenen und gelieferten gafischen Arbeiten verbleibt bei uns. Verwendungen gleich welcher Art sind      unzulässig, wenn wir sie nicht vorher schriftlich genehmigen..
  3. Repro-und Stickunterlagen sowie Stickprogramme bleiben unser      Eigentum, auch wenn sie berechnet wurden. Eine Auslieferungspflicht      besteht für uns nicht. Die von uns hergestellten Stickprogramme werden      kostenfrei bis zu 2 Jahren in unserem Archiv aufbewart. Darüber hinaus      besteht keine Verwahrpflicht.

Gewährleistung

  1. Im Fall von Mängel des Liefergegenstandes, zu denen auch das      Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl     berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz      durch Austausch zu leisten. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung      nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert diese über      angemessene Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die      Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl      berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder eine      entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine      Nachbesserung ist Fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht      wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
  2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn      der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe      schriftlich gerügt hat.
  3. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte      Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden
  4. besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom      Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in      unser Eigentum über.
  5. Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter      vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reperaturversuche wird      ausgeschlossen.
  6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist      grundsätzlich ausgeschlossen.
  7. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist      ihm untersagt, wenn der damit verbundene gesetzliche bzw. vertraglichen      Gewährleistungsansprüchen auf uns zu verweisen.
  8. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des      Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns      schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
  9. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Produkte, so wird mit      Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder      Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene      Produkt, besteht.
  10. Bestickte Produkte fallen nicht unter diese Regelung und sind vom      Umtausch ausgeschlossen.
  11. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei      Eigenanlieferung von Produkten, spätere Reklamationen und Ansprüche an      uns, ausgeschlossen sind. Zudem behalten wir uns ohne Angabe von Gründen      vor, getragene bzw. gebrauchte Produkte nicht zu veredeln.

Umtausch von unveredelter Ware

  1. Der umtausch bzw. die Rücknahme von Waren wegen Nichtgefallen,      anderen Größenwünschen oder Farbvorstellungen ect. behalten wir uns vor.
  2. Veredelte Ware nehmen wir nicht zurück.
  3. Zur Rücksendung der beanstandeten Ware ist der Kunde nur befugt,  nachdem er vorher unsere ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat.
  4. Bei von uns gewährten Rücksendungen erfolgt ein Warenabzug von 15%      des Netto-Warenwertes. Alle Rücksendungen müssen ausreichend frankiert      sein. Unfreie Sendungen können und werden nicht angenommmen.
  5. Bei Umtausch werden Versandkosten neu berechnet.
  6. Bei Falschlieferungen und defekter, unveredelter Ware erhält der      Kunde eine Gutschrift oder Umtausch kostenlos bzw. Ersatz bei Fehlmengen.
  7. Muster werden berechnet und sind vom Umtausch und Rücksendung  ausgeschlossen.

Sonstiges

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen      zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der      Bundesrepublik Deutschland.
  2. Unsere bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben für auf      deren Grundlage bereits abgeschlossene Geschäfte gültig, sowei dies      zulässig ist.
  3. Wir sind berechtigt im Rahmen von geschäftlichen Beziehungen,      personenbezogene Daten des Auftraggebers, gleich ob diese vom Auftraggeber  selbst oder Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden      Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch Gesetz, gesetzliche      Verordnung oder gerichtliche Entscheidung für unwirksam erklärt werden,      behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen      Geschäftsbedingung tritt dann diejenigebestimmung, die in ihrer      Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen Bestimmung am nächsten      kommt und zulässig ist, in Kraft.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bad Kissingen.